Wer als Pflegebedürftiger zu Hause lebt, hat gegenüber seiner Pflegekasse einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro. Dieser Betrag kann unter anderem eingesetzt werden zur Aufwandsentschädigung für eine Unterstützung durch Nachbarn, sogenannte ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe. Nachbarschaftshilfe kann zum Beispiel bedeuten: Begleitung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, zu einem Seniorennachmittag, einem Cafébesuch oder bei einem Spaziergang. Für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer verlangt das Land Schleswig-Holstein die Teilnahme an einem Grundkurs Nachbarschaftshilfe. Nach erfolgter Teilnahme erhält der Nachbarschaftshelfer ein Zertifikat, welches die Qualifikation zum Nachbarschaftshelfer nachweist. Es dient zur Vorlage bei der Pflegekasse, darf jedoch nur für ehrenamtliche Arbeit eingesetzt werden.
Bitte mitbringen: etwas zu Trinken und zu Essen
Anmeldungen unter: Tel-Nr. 040/25767450 oder 04124/81079
E-Mail-Adresse: anmeldung(at)angehoerigenschule.de oder info(at)vhs-glueckstadt.de
Kursnummer: | 135 |
Ort: |
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Termin(e): | 07.10.2023, 10:00–16:00 Uhr |
Dauer: | 1 Tag |
Gebühr: | kostenlos , für Mitglieder ###PRICE_SPECIAL### |
Dozent |
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